Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Stoilov Umzüge GmbH (Stand April 2021)

Art. 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden
(«AGB») der Stoilov Umzüge GmbH («Stoilov») finden auf alle Verträge Anwendung, welche mit unseren Kunden abgeschlossen werden und bilden integrierenden Vertragsbestandteil. Als Kunden gelten dabei sämtliche natürlichen sowie juristischen Personen, die mit Stoilov in einem Vertragsverhältnis stehen. Sie finden insbesondere auf die Einzelverträge (Umzug-, Umzugshilfe- oder Reinigungsvertrag) von Stoilov Anwendung.

Diese AGBs und die Vertragsdokumente, stellen die vollständige Vereinbarung dar. Abweichungen dieser AGBs, benötigen eine schriftliche Vereinbarung und müssen auf der Auftragsbestätigung schriftlich ersichtlich sein. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

Es gelten ausschliesslich diese AGB im Rahmen der Vertragsbeziehung, Abänderungen sind nur in schriftlicher Form gültig. AGB von Dritten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen bilden die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts sowie das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (AS 2002, 1649) integrierenden Vertragsbestandteil.

Art. 2 Allgemeines

Ein Auftrag hat alle für eine ordentliche Ausführung notwendigen Angaben wie Hinweise auf reglementierte Güter (z.B. Gefahrengut) oder solche, welche einer besonderen Behandlung bedürfen (z.B. Fragile) zu enthalten.

Auf Anfrage des Kunden erstellt Stoilov eine verbindliche Offerte. Das Angebot ist während der in der Offerte genannten Frist verbindlich. Fehlt eine entsprechende Angabe, so gilt eine Frist von 30 Tagen ab Ausstelldatum. Ein Auftrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail ist ausreichend) von Stoilov, in jedem Falle aber mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch den Kunden zustande.

Stoilov überprüft den erteilten Auftrag sorgfältig, ist jedoch nicht verpflichtet, den Inhalt von Transportgefässen zu überprüfen oder Gewichts- und Masskontrollen vorzunehmen. Der über das mit dem Kunden vereinbarte Volumen hinausgehende Laderaum steht zur freien Verfügung von Stoilov. Stoilov ist jederzeit

machen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Transport- und Umzugsarbeiten im vereinbarten Zeitpunkt begonnen werden können. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hat der Kunde für die Besorgung aller für die Durchführung des Transportes erforderlichen Dokumente, Deklarationen, Bewilligungen und Absperrungen zu sorgen. Er nimmt zur Kenntnis, dass Stoilov die Haftung für fehlerhaft oder falsch deklarierte Waren ablehnt. Für sämtliche Umtriebe und Mehrkosten, welche aufgrund von Verspätungen des Kunden entstehen hat dieser aufzukommen.

Art. 6 Reinigungen

Die Einsätze erfolgen am Ort der gelegenen Sache. Der Kunde hat für rechtzeitigen Zutritt zu den Räumlichkeiten zu sorgen, welche in besenreinem Zustand vorliegen müssen. Falls nichts anderes vereinbart, stellt Stoilov die benötigten Mitarbeiter und Hilfsmittel (Reinigungsmittel, Geräte und Werkzeuge) für die Reinigung zur Verfügung. Der Kunde stellt unentgeltlich Wasser und Strom zur Verfügung. Bei Abnahme unterzeichnen die Parteien ein Protokoll.

Der Abgabetermin erfolgt nach gegenseitiger Absprache bzw. gemäss Vereinbarung im Einzelvertrag. Eine Abnahmegarantie muss schriftlich vereinbart werden, andernfalls der Anspruch entfällt. Eine allfällige Nachreinigung sowie weiterer Aufwand nach Ablauf von 3 Kalendertagen seit Reinigung durch Stoilov wird dem Kunden zusätzlich verrechnet.

Art. 7 Preise

Soweit nichts anderes vereinbart ist wird der effektive Aufwand von Stoilov im Stundenaufwand abgerechnet, ab der Abfahrt am Sitz von Stoilov bis zur Rückkehr. Es gelten die Bestimmungen in der Offerte bzw. dem entsprechenden Einzelvertrag. Soweit ein Kostendach vereinbart wurde gilt dies als Obergrenze.

Bei Umzugshilfe übernimmt der Kunde 50% der Anfahrtszeit und 50% der Rückfahrtszeit gemäss vereinbartem Stundensatz. Unter 15 Minuten wird nichts verrechnet, ab 16 Minuten werden 30 Minuten, ab 46 Minuten werden 60 Minuten verrechnet.

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizerfranken exklusive Steuern (z.B. Mehrwertsteuer). Stoilov behält sich vor die Preise jederzeit anzupassen, wobei die im Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses vereinbarten Preise gelten.

Art. 8 Zahlung

Bei Umzug und Transport sind Beträge bis CHF 500 nach Entladen am Abladeort in Bar an Stoilov zu übergeben. Bei Beträgen über CHF 500 kann auf Rechnung bezahlt werden, wobei eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsstellung gilt. Ohne anderweitige Vereinbarung sind Reinigungsarbeiten vom Kunden am Ort der gelegenen Sache umgehend nach erfolgter Abnahme in Bar zu bezahlen.

Erfolgt die Bezahlung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, befindet sich der Kunde in Verzug und sind 5% Verzugszins p.a. geschuldet. Mahngebühren von CHF 50 pro Mahnung sind ab der ersten Mahnung geschuldet. Stoilov behält sich ohne Angabe von Gründen vor, eine Anzahlung oder Vorauskasse zu verlangen. Die Verrechnung von Gegenforderungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Stoilov steht ferner das Recht zu, bei Zahlungsverzug die vereinbarten sowie künftige Aufträge zu verweigern.

Art. 9 Haftung / Gewährleistung

Die Haftung von Stoilov in Fällen leichter Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen. Stoilov ist in jedem Falle von der Haftung befreit, wenn Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Kunden, eine von ihm erteilte Weisung, eigene Mängel oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche Stoilov keinen Einfluss hat.

Wird die fristgerechte Erfüllung durch Stoilov oder deren Hilfspersonen infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Erdbeben, Unwetter etc.) unmöglich, so ist Stoilov während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit  nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.

Art. 3 Transporte und Umzüge

allgemeinen

Geschäftsbedingungen

Jeder Auftrag und der vereinbarte Preis setzen voraus, dass der Transport oder Umzug unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann. Verkehrsstrassen sowie Strassen und Wege zum Auf- und Entladeort müssen frei zugänglich sein. Korridore und Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport oder Umzug ermöglichen. Für die Einholung behördlicher Bewilligungen ist ausschliesslich der Kunde zuständig. Bei Mehraufwand erhöht sich der vereinbarte Preis nach Massgabe des Mehraufwandes. Nach Entladung unterzeichnen die Parteien ein entsprechendes Protokoll.

Art. 4 Pflichten von Stoilov

Stoilov verpflichtet sich die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Transportmittel oder Reinigungskräfte auf den vereinbarten Zeitpunkt hin bereitzustellen. Stoilov führt den Auftrag vertragsgemäss und mit der notwendigen Sorgfalt aus.

Art. 5 Pflichten des Kunden

Bei Transport und Umzug hat der Kunde für geeignete Verpackung zu sorgen, soweit diese Dienstleistung nicht durch Stoilov erbracht wird. Er hat Stoilov rechtzeitig den Auf- und Entladeort sowie die örtlichen Verhältnisse genau zu bezeichnen.

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angemessenen Nachfrist von ihren Pflichten entbunden und kann,

Der Kunde ist verpflichtet, Stoilov auf die Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit aufmerksam zu sofern der Zustand mehr als 30 Tage andauert, vom Vertrag zurücktreten. Jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen

Durch Stoilov erbrachte Leistungen sind vom Kunden unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens aber innert 24 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel oder Schadenersatzansprüche sind sofort nach Entdecken und spätestens innerhalb von 24 Stunden an Stoilov schriftlich (E-Mail genügt) und mit Fotos zu melden. Für nachträglich gemeldete Schäden können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden. Die Gewährleistung durch Stoilov entfällt, wenn der Kunde die von Stoilov erbrachte Leistung selbst verändert, umgestaltet oder zerstört.

Art. 10 Abwerbung / Konventionalstrafe

Der Kunde ist nicht berechtigt, Mitarbeiter oder Hilfspersonen auf eigene oder fremde Rechnung abzuwerben oder anzustellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeiter von Stoilov direkt oder indirekt zu beschäftigen. Das Abwerbeverbot gilt für die Dauer von zwei Jahren ab Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Stoilov und ist auf das Tätigkeitsgebiet des Mitarbeiters bzw. der Hilfsperson beschränkt.

Art. 11 Transportversicherung

Zur Deckung von Transportrisiken verfügt Stoilov über eine Transportversicherung, welche im mit dem Kunden vereinbarten Aufwand enthalten ist.

Art. 12 Datenschutz

Mit Eingehung des Vertragsverhältnisses erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Stoilov die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Kundendaten speichern, verarbeiten und für eigene Zwecke verwenden darf. Stoilov hält diesbezüglich die Bestimmungen des Schweizer Datenschutz- gesetzes (DSG) ein.

Art. 13 Vorzeitige Vertragsauflösung / Bearbeitungsgebühr

Soweit der Kunde den mit Stoilov geschlossenen Vertrag weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungs-, Umzugs- oder Reinigungsdatum kündigt, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50% der vereinbarten Auftragssumme an, welche sofort zur Zahlung fällig ist. Kündigt der Kunde weniger als 7 Kalendertage vor dem entsprechenden Datum, werden 100% der vereinbarten Auftragssumme sofort zur Zahlung fällig. Im Falle der Umzugshilfe wird die Bearbeitungsgebühr von Stoilov festgelegt, da die Auftragssumme in der Regel erst nach Ausführung des Auftrages feststeht.

Art. 14 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis und etwaige Ansprüche ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Für die Beurteilung sämtlicher Streitigkeiten zwischen den Parteien sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Stoilov zuständig.

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